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   BVerwG, 22.04.1955 - IV C 44.54   

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https://dejure.org/1955,366
BVerwG, 22.04.1955 - IV C 44.54 (https://dejure.org/1955,366)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1955 - IV C 44.54 (https://dejure.org/1955,366)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1955 - IV C 44.54 (https://dejure.org/1955,366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 1044
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 29.05.1957 - V C 407.56

    Rechtsmittel

    Dieser Auffassung hat auch das Bundesverwaltungsgericht in zahlreichen Entscheidungen Ausdruck verliehen (vgl.Urteile vom 22. April 1955 - BVerwG IV C 44.54 - [Mtbl.
  • BVerwG, 29.05.1957 - V C 327.56

    Qualifizierung des Begriffes Wohnsitz i.S.d. §§ 1 und 2 Gesetz über die

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat dieser Auffassung in zahlreichen Entscheidungen Ausdruck verliehen (vgl. die Urteile vom 22. April 1955 - BVerwG IV C 44.54 - [Mtbl.
  • BVerwG, 23.03.1956 - IV C 49.56

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat nimmt für die Frage, wann eine Wohnsitzbegründung oder ein zweiter Wohnsitz anzunehmen ist, auf die Rechtsausführungen in dem Urteil BVerwG IV C 44.54 Bezug.
  • BVerwG, 29.08.1967 - III C 158.64

    Verlust von Betriebsvermögen

    Ob der Kläger in K... einerseits und in den Vereinigten Staaten in Boston oder an anderen Orten andererseits seinen Wohnsitz im Sinne des § 11 Abs. 1 LAG begründete oder wieder aufhob, beurteilt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach § 7 BGB (vgl. Urteile vom 22. April 1955 - BVerwG IV C 44.54 - und vom 12. Oktober 1955 - BVerwG III C 67.55 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 11 LAG Nr. 4 und 6]).
  • BVerwG, 24.06.1966 - III C 18.66

    Unterbliebene Zeugenvernehmung als Verfahrensmangel - Begriff des Wohnsitzes

    Die Auslegung des Begriffes des Wohnsitzes in § 11 LAG (vgl. Urteil vom 22. April 1955 - BVerwG IV C 44.54 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 11 LAG Nr. 4]; BVerwGE 6, 42 [43]) und die des Begriffes der Umstände in § 11 Abs. 4 LAG (vgl. Urteil vom 30. Mai 1963 - BVerwG III C 260.60 - [Buchholz a.a.O. § 11 LAG Nr. 33]) ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt.
  • BVerwG, 12.04.1957 - IV C 169.55

    Rechtsmittel

    Die mit Streitigkeiten aus dem Lastenausgleich befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts haben für den Zeitraum vor dem Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 2 GG am 1. April 1953 die Auffassung vertreten, daß eine Ehefrau, nur einen von dem ihres Mannes abgeleiteten Wohnsitz hatte (vgl.Urteil vom 22. April 1955 - BVerwG IV C 44.54 = MtBl. BAA 1955 S. 173;Urteil vom 12. Oktober 1955 - BVerwG III C 67.55 - = ZLA 1956 S. 55) und daß sie diesen Wohnsitz auch dann noch teile, wenn sie tatsächlich von ihrem Ehemann getrennt lebte(Urteil vom 5. November 1954 - BVerwG IV A 283.53 = RLA 1955 S. 281).
  • BVerwG, 15.10.1971 - VIII B 87.70

    Bestimmung des Wohnsitzes eines Beamten

    Eine Abweichung vom Urteil des IV. Senats vom 22. April 1955 - BVerwG IV C 44.54 - (Buchholz 427.3 § 11 LAG Nr. 4 = NJW 1955, 1044 = ZLA 1955, 135) hat der Kläger entgegen den Erfordernissen in § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht bezeichnet; denn er hat nicht einmal kenntlich gemacht, inwiefern das Urteil des Oberverwaltungsgerichts nach seiner Ansicht von dem Urteil des IV. Senats abweichen soll (Beschluß vom 30. Januar 1961. - BVerwG VIII B 159.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 9 = DVBl. 1961, 382]).
  • BVerwG, 15.01.1958 - V C 319.56

    Bestimmung des Wohnsitzes im Vertriebenenrecht nach den Vorschriften der §§ 7 ff.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schließlich bereits in Rahmen des Lastenausgleichsrechts und des Vertriebenenrechts entschieden, daß auf die Bestimmung des Wohnsitzes § 10 BGB Anwendung zu finden habe (Entscheidungen vom 9. Februar 1954 - BVerwG I B 108.53 -, vom 22. April 1955 - NJW 1955 S. 1044 [BVerwG 22.04.1955 - BVerwG IV C 44.54] -, vom 12. Oktober 1955 - Mtbl. BAA 1956 S. 143 - und vom 14. Juni 1956 - BVerwG IV C 039.55 -).
  • BVerwG, 15.08.1961 - IV B 106.61

    Bestimmender Wohnsitz eines Geschädigten kraft gesetzlicher Fiktion beim

    Auf diesen besonderen Umständen des Falles, zu denen, wie im Urteil im einzelnen ausgeführt wird, weitere Tatsachen hinzukommen, hinzukommen, beruht die vom Verwaltungsgericht gezogene Schlußfolgerung, daß der Ehemann der Klägerin lediglich durch kriegsbedingte Ursachen in das Vertreibungsgebiet gelangt war, um dort nur für die Dauer des Krieges Aufenthalt zu nehmen» Das reicht aber für die Anerkennung der Vertriebeneneigenschaft und eines Vertreibungsschadens gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4 LAG nicht aus (vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1955 - BVerwG IV C 44.54 - [Sammel- und Nachschlagewerk Buchholz 427.3 § 11 LAG Nr. 4] und dessen weitere, im Urteil zitierte Rechtsprechung).
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